So einfach geht‘s:
➀. Schritt
Füllen Sie das Wasser in das Probenahmegefäß. Hinweise zum genauen Vorgehen und den möglichen Entnahmestellen in der Zahnarztpraxis finden Sie in der beiliegenden Anleitung.
➁. Schritt
Schicken Sie die Wasserprobe in der beiliegenden Kühlbox an die angegebene Adresse.
➂. Schritt
Das Ergebnis der Wasseruntersuchung erhalten Sie vorzugsweise via E-Mail oder Post. Sollten Sie Fragen dazu haben, hilft Ihnen unser Serviceteam gerne weiter.
Das Wichtigste zu Wassertests in der Zahnarztpraxis in Kürze
Die Durchführung von Wassertests werden Zahnarztpraxen mindestens einmal jährlich in folgenden Umfängen empfohlen:
➥ Kühlwasser aus den Hand-/Winkelstücken jeder Dentaleinheit: Gesamtkeimzahl bei 22°C und 36°C, coliforme Keime inkl. E. coli, Pseudomonas aeruginosa und Legionellen bzw. Gesamtkeimzahl bei 36°C, Legionellen und Pseudomonas aeruginosa (laut RKI-Empfehlung)
➥ Arzthandwaschbecken in den Behandlungszimmern: Gesamtkeimzahl bei 22°C und 36°C, coliforme Keime inkl. E. coli, Pseudomonas aeruginosa und Enterokokken
➥ nach Ermittlung einer kritischen Keimzahl im Kühlwasser aus Hand- und Winkelstücken auch mindestumfängliche Untersuchung vom Auslass des Speibeckens und Zulauf zur Dentaleinheit
➥ bei Wassernutzung zur manuellen Aufbereitung von Medizinprodukten oder anderen Behandlungsverfahren: Gesamtkeimzahl bei 22°C und 36°C, coliforme Keime inkl. E. coli, Enterokokken, Pseudomonas aeruginosa
➥ bei Wassernutzung zur Nahrungs- und Getränkezubereitung: coliforme Keime inkl. E. coli, Gesamtkeimzahl bei 22°C und 36°C, Pseudomonas aeruginosa und Enterokokken sowie Blei, Kupfer, Cadmium und Nickel
Warum sind Wassertests in der Zahnarztpraxis nötig?
Obwohl Trinkwasser in Deutschland einer hohen Qualität entspricht, ist es nicht steril. Es enthält in aller Regel Organismen und unter Umständen auch Krankheitserreger, die sich unter günstigen Bedingungen und bei einem ausreichenden Nahrungsangebot zu einer kritischen Menge vermehren können.
Bis zur Wasseruhr ist der Versorger für eine gesundheitlich unbedenkliche Zusammensetzung des Wassers verantwortlich, im Haus übernimmt der Betreiber der Zahnarztpraxis die Verantwortung für eine einwandfreie Wasserhygiene.
Die gewissenhafte Aufrechterhaltung einer ausreichend hohen Wasserqualität, u.a. auch durch die Durchführung von Wassertests, spielt in der Zahnarztpraxis aufgrund der besonderen Bedingungen eine besonders große Rolle. Es obliegt dem Zahnarzt als Praxisbetreiber, dafür zu sorgen, dass Patienten und Mitarbeiter zu keiner Zeit durch verunreinigtes Trinkwasser aus Dentaleinheiten oder Armaturen gefährdet werden.
Dies gilt auch dann, wenn der Zahnarzt nicht der Besitzer, sondern nur der Mieter der Räumlichkeiten ist. Die Wasserqualität in der Zahnarztpraxis kann sich während des Betriebs ändern und wird von unterschiedlichen Faktoren beeinflusst (z.B. durch Kontamination, eingeleitete Desinfektionsmaßnahmen). Nur durch regelmäßig durchgeführte Wassertests kann der Betreiber der Zahnarztpraxis die Wasserhygiene beobachten und auf gegebenenfalls vorhandene Missstände angemessen reagieren.
Was tun bei kritischem Keimnachweis im Wassertest?
Wenn im Hand- und Winkelstück einer Dentaleinheit der Zahnarztpraxis im Wassertest eine kritische Keimzahl ermittelt wurde, sollte zur Ermittlung der Ursache und zur Einschätzung des Ausmaßes der Verkeimung auch der Auslass des Speibeckens und der Zulauf zur Dentaleinheit mindestumfänglich untersucht werden.
Diese Empfehlungen für Wassertests gelten insbesondere für Zahnarztpraxen, in denen keine chirurgischen oder implantologischen Eingriffe vorgenommen und in denen keine Risikopatienten behandelt werden. Bei der Behandlung von immunsupprimierten oder CF-Patienten sind für Wassertests gesondert die Vorgaben des RKI in der Mitteilung zur „Infektionsprävention in der Zahnheilkunde“ und die „Anforderungen an die Hygiene bei der medizinischen Versorgung von immunsupprimierten Patienten“ zu beachten.3
Analyseumfänge im Überblick
Wassertest/ Parameter | RKI Plus Wassertest | RKI Wassertest | Waschbecken Wassertest | Keimnachweis Wassertest | Medizinprodukte Wassertest |
Keimzahl 36°C | x | x | x | x | x |
Keimzahl 22°C | x | x | x | ||
Legionellen | x | x | x | ||
Pseudomonas | x | x | x | x | |
Enterokokken | x | x | |||
coliforme Keime | x | x | x | ||
E.coli | x | x | x |
Wassertests bei Aufbereitung von Medizinprodukten und Nahrungszubereitung in der Zahnarztpraxis
Wassertests sollten auch durchgeführt werden, wenn in der Zahnarztpraxis Wasser mit freiem Auslauf aus einem Hahn zur manuellen Aufbereitung von Medizinprodukten oder anderen Behandlungsverfahren eingesetzt wird. Hierzu wird die mikrobiologische Untersuchung des Wassers aus den entsprechenden Zapfhähnen mit dem Umfang Gesamtkeimzahl, coliforme Keime mit E. coli, Pseudomonas aeruginosa und Enterokokken empfohlen.
Auch wenn das Wasser in der Zahnarztpraxis zur Nahrungs- oder Getränkezubereitung genutzt wird, muss dieses Trinkwasserqualität aufweisen. Ergänzend zur Durchführung eines Wassertests auf mikrobiologische Parameter, sollte zusätzlich auf die Schwermetalle Blei, Kupfer, Cadmium und Nickel untersucht werden, die durch das Material der Rohre und Armaturen ins Wasser gelangen können.
Zahnarztpraxen in ganz Deutschland haben bereits unsere Wassertests durchgeführt, u.a. in folgenden Städten:
Aachen, Aschaffenburg, Augsburg, Baden Baden, Bochum, Bonn, Bremen, Chemnitz, Celle, Cottbus, Darmstadt, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Eisenach, Erfurt, Erlangen, Essen, Esslingen, Frankfurt, Freiburg, Fulda, Gera, Gütersloh, Göttingen, Hamburg, Hannover, Heidelberg, Heilbronn, Idar-Oberstein, Ingolstadt, Jena, Jülich, Kaiserslautern, Kiel, Karlsruhe, Kassel, Koblenz, Köln, Konstanz, Leipzig, Leverkusen, Lübeck, Ludwigshafen, Lüneburg, Magdeburg, Mainz, Mannheim, Münster, Neuss, Norderstedt, Nürnberg, Oberhausen, Offenburg, Osnabrück, Paderborn, Passau, Plauen, Pforzheim, Primasens, Potsdam, Ravensburg, Reutlingen, Rostock, Rottweil, Riesa, Saarbrücken, Schwäbisch Gmünd, Schweinfurt Siegen, Stuttgart, Schwerin, Strahlsund, Trier, Tübingen, Ulm, Villingen-Schwenningen, Weimar, Wiesbaden, Witten, Wolfsburg, Worms, Wuppertal, Würzburg, Xanten, Zweibrücken, Zwickau
Quellen:
1 Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut: Infektionsprävention in der Zahnheilkunde - Anforderungen an die Hygiene.
2 Landeshauptstadt München: Empfehlungen des Referates für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München zur routinemäßigen Überprüfung der Trinkwasserqualität in Zahnarztpraxen.
3 Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut (RKI): Anforderungen an die Hygiene bei der medizinischen Versorgung von Patienten.