Reinigung mit Thermodesinfektor in der Zahnarztpraxis notwendig?

Die Vorschriften für die Aufbereitung von Medizinprodukten ergeben sich aus deren Verwendungszweck. Grundsätzlich ist eine maschinelle Reinigung mit einem Thermodesinfektor in einer Zahnarztpraxis einer manuellen Aufbereitung vorzuziehen.

Die Medizinprodukte werden in Risikogruppen unterteilt. Man differenziert

unkritische Medizinprodukte, wie Zementspatel und Zangen
semikritisch A, wie Instrumente für restaurative Maßnahmen und Abformlöffel
semikritisch B, wie Hand- und Winkelstücke, Bohrer und Polierer
kritisch A, wie chirurgische Instrumente, WHO-Sonde und Wurzelkanalinstrumente
kritisch B, wie chirurgisch rotierende Instrumente, Spritzen und chirurgische Hand- und Winkelstücke.1

Für die Aufbereitung von Medizinprodukten der Gruppe „kritisch B“ ist die maschinelle Methode mit einem Thermodesinfektor zwingend vorgeschrieben.

Anforderungen an das Wasser zur Aufbereitung von Medizinprodukten

Das Wasser, das zur Aufbereitung von Medizinprodukten in einer Zahnarztpraxis genutzt wird, sollte grundsätzlich den Anforderungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) entsprechen.

aufbereitung-medizinprodukteZur Sicherung der Wasserqualität sollten zu Beginn eines Arbeitstages sämtliche wasserführenden Leitungen und Systeme in der Zahnarztpraxis mindestens 2 Minuten lang gespült werden.

Diese Maßnahme gilt für alle Entnahmestellen in einer Zahnarztpraxis. Die Angaben der Gerätehersteller sind zudem dringend zu berücksichtigen. Das Robert Koch-Institut empfiehlt, das Wasser mindestens einmal im Jahr auf mikrobiologische Qualitätsparameter zu kontrollieren.

Die letzte Spülung der Medizinprodukte vor der Sterilisation erfolgt mit keimarmem, vollentsalztem Wasser. Das Wasser, das zur Aufbereitung von Medizinprodukten eingesetzt wird, wird in der Norm DIN EN 285 benannt.2

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Reinigung mit Thermodesinfektor in der Zahnarztpraxis notwendig?

Die Vorschriften für die Aufbereitung von Medizinprodukten ergeben sich aus deren Verwendungszweck. Grundsätzlich ist eine maschinelle Reinigung mit einem Thermodesinfektor in einer Zahnarztpraxis einer manuellen Aufbereitung vorzuziehen.

Die Medizinprodukte werden in Risikogruppen unterteilt. Man differenziert

unkritische Medizinprodukte, wie Zementspatel und Zangen
semikritisch A, wie Instrumente für restaurative Maßnahmen und Abformlöffel
semikritisch B, wie Hand- und Winkelstücke, Bohrer und Polierer
kritisch A, wie chirurgische Instrumente, WHO-Sonde und Wurzelkanalinstrumente
kritisch B, wie chirurgisch rotierende Instrumente, Spritzen und chirurgische Hand- und Winkelstücke.1

Für die Aufbereitung von Medizinprodukten der Gruppe „kritisch B“ ist die maschinelle Methode mit einem Thermodesinfektor zwingend vorgeschrieben.

Anforderungen an das Wasser zur Aufbereitung von Medizinprodukten

Das Wasser, das zur Aufbereitung von Medizinprodukten in einer Zahnarztpraxis genutzt wird, sollte grundsätzlich den Anforderungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) entsprechen.

aufbereitung-medizinprodukteZur Sicherung der Wasserqualität sollten zu Beginn eines Arbeitstages sämtliche wasserführenden Leitungen und Systeme in der Zahnarztpraxis mindestens 2 Minuten lang gespült werden.

Diese Maßnahme gilt für alle Entnahmestellen in einer Zahnarztpraxis. Die Angaben der Gerätehersteller sind zudem dringend zu berücksichtigen. Das Robert Koch-Institut empfiehlt, das Wasser mindestens einmal im Jahr auf mikrobiologische Qualitätsparameter zu kontrollieren.

Die letzte Spülung der Medizinprodukte vor der Sterilisation erfolgt mit keimarmem, vollentsalztem Wasser. Das Wasser, das zur Aufbereitung von Medizinprodukten eingesetzt wird, wird in der Norm DIN EN 285 benannt.2

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Thermodesinfektor und Co. – Methoden zur Aufbereitung von Medizinprodukten

Generell unterscheidet man zwischen manueller und maschineller Desinfektion bei der Aufbereitung von Medizinprodukten. Zur manuellen Methode gehören die Eintauchdesinfektion und die Reinigung mit Ultraschall. Als maschinelle Methode wird die Aufbereitung mit einem Thermodesinfektor bezeichnet. Bei der Dampfsterilisation unterscheidet man Typ B, S und N. Grundsätzlich sind hierbei die Vorgaben des Herstellers zu beachten.
Vor jeder Desinfektion muss eine Vorreinigung erfolgen. Danach folgt die maschinelle oder manuell-chemische Desinfektion. Nach der dokumentierten Freigabe der Medizinprodukte erfolgt die geschützte Lagerung der Instrumente in der Zahnarztpraxis. Zur Aufbereitung der Medizinprodukte aus der Gruppe „kritisch A und B“ ist zusätzlich die Sterilisation vorgeschrieben.

 

Quellen:
1Landeszahnärztekammer Thüringen: Wasser Aufbereitung Medizinprodukte
2Praxishinweise der DGKH e.V.