Bauliche Anforderungen die Zahnarztpraxis als Arbeitsstätte
Für Zahnarztpraxen gelten in ihrer Funktion als Arbeitsstätte bestimmte bauliche Anforderungen.
Für das Personal und den Zahnarzt müssen gesonderte Toiletten vorhanden sein, die mit Waschbecken, Seifenspender und Einmalhandtüchern der geforderten Hygieneausstattung entsprechen.
In einer Zahnarztpraxis müssen zudem besondere Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden, die das Trinkwasser vor dem Rückfließen von Brauchwasser schützen. Auch für das Abwasser in einer Zahnarztpraxis gibt es spezielle Vorschriften, wie beispielsweise der Einbau eines geeigneten Amalgamabscheiders mit Prüfzeichen.
In jedem Behandlungszimmer müssen Waschbecken mit kaltem und warmem Wasser und der geforderten Hygieneausstattung vorhanden sein. Neben gesetzlichen Bestimmungen in der Arbeitsstättenverordnung sind bauliche Anforderungen für eine zahnärztliche Praxis einzuhalten.
Bei der Planung einer Zahnarztpraxis ist es daher ratsam, einen Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zurate zu ziehen.
Quellen:
1Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz: Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001).
2Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern: Bauliche Anforderungen an Arbeitsstätten.
3Gesundheitsberichterstattung des Bundes.