Wo wird in einer Zahnarztpraxis Trinkwasser verwendet?

Trinkwasser gibt es in einer Zahnarztpraxis nicht nur in den Behandlungsräumen, sondern auch in den Toiletten und Pausenräumen. Hier kann es zum einen als Trinkwasser, zum anderen für die Zubereitung von Speisen und zum Händewaschen Verwendung finden.
Aus diesem Grund gelten auch für Wasser in Toiletten und Pausenräumen der Zahnarztpraxis bestimmte Vorschriften, die eingehalten werden müssen. Grundsätzlich muss das Trinkwasser in einer Zahnarztpraxis den geforderten chemischen und mikrobiologischen Grenzwerten der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) entsprechen.
Zudem bestehen bauliche Anforderungen an Arbeitsstätten im Allgemeinen, speziell auch für die Zahnarztpraxis.

Anforderung an Trinkwasser zur Zubereitung von Nahrung

Zur Nahrungsmittelzubereitung ist grundsätzlich nur Trinkwasser zu verwenden, das den Anforderungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) entspricht.

Wasser-Toiletten-Pausenraeumen

So muss das Trinkwasser in Farbe, Geruch und Geschmack einwandfrei und keimfrei sein.3 Zudem darf es keine gesundheitsgefährdenden Konzentrationen chemischer Stoffe enthalten.

Eine regelmäßige Analyse der Wasserqualität in Toiletten und Pausenräumen in der Zahnarztpraxis ist daher ebenfalls unbedingt notwendig.
Der Zahnarzt ist für das Trinkwasser im Leitungssystem der Zahnarztpraxis verantwortlich.

Ein Rückfließschutz für Nichttrinkwasser an den Dentaleinheiten ohne DVGW-Prüfzeichen nach der Norm DIN-EN 1717 ist daher dringend erforderlich.

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Wo wird in einer Zahnarztpraxis Trinkwasser verwendet?

Trinkwasser gibt es in einer Zahnarztpraxis nicht nur in den Behandlungsräumen, sondern auch in den Toiletten und Pausenräumen. Hier kann es zum einen als Trinkwasser, zum anderen für die Zubereitung von Speisen und zum Händewaschen Verwendung finden.
Aus diesem Grund gelten auch für Wasser in Toiletten und Pausenräumen der Zahnarztpraxis bestimmte Vorschriften, die eingehalten werden müssen. Grundsätzlich muss das Trinkwasser in einer Zahnarztpraxis den geforderten chemischen und mikrobiologischen Grenzwerten der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) entsprechen.
Zudem bestehen bauliche Anforderungen an Arbeitsstätten im Allgemeinen, speziell auch für die Zahnarztpraxis.

Anforderung an Trinkwasser zur Zubereitung von Nahrung

Zur Nahrungsmittelzubereitung ist grundsätzlich nur Trinkwasser zu verwenden, das den Anforderungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) entspricht.

Wasser-Toiletten-Pausenraeumen

So muss das Trinkwasser in Farbe, Geruch und Geschmack einwandfrei und keimfrei sein.3 Zudem darf es keine gesundheitsgefährdenden Konzentrationen chemischer Stoffe enthalten.

Eine regelmäßige Analyse der Wasserqualität in Toiletten und Pausenräumen in der Zahnarztpraxis ist daher ebenfalls unbedingt notwendig.
Der Zahnarzt ist für das Trinkwasser im Leitungssystem der Zahnarztpraxis verantwortlich.

Ein Rückfließschutz für Nichttrinkwasser an den Dentaleinheiten ohne DVGW-Prüfzeichen nach der Norm DIN-EN 1717 ist daher dringend erforderlich.

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Bauliche Anforderungen die Zahnarztpraxis als Arbeitsstätte

Für Zahnarztpraxen gelten in ihrer Funktion als Arbeitsstätte bestimmte bauliche Anforderungen.
Für das Personal und den Zahnarzt müssen gesonderte Toiletten vorhanden sein, die mit Waschbecken, Seifenspender und Einmalhandtüchern der geforderten Hygieneausstattung entsprechen.
In einer Zahnarztpraxis müssen zudem besondere Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden, die das Trinkwasser vor dem Rückfließen von Brauchwasser schützen. Auch für das Abwasser in einer Zahnarztpraxis gibt es spezielle Vorschriften, wie beispielsweise der Einbau eines geeigneten Amalgamabscheiders mit Prüfzeichen.

In jedem Behandlungszimmer müssen Waschbecken mit kaltem und warmem Wasser und der geforderten Hygieneausstattung vorhanden sein. Neben gesetzlichen Bestimmungen in der Arbeitsstättenverordnung sind bauliche Anforderungen für eine zahnärztliche Praxis einzuhalten.
Bei der Planung einer Zahnarztpraxis ist es daher ratsam, einen Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zurate zu ziehen.

 

Quellen:
1Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz: Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001). 
2Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern: Bauliche Anforderungen an Arbeitsstätten. 
3Gesundheitsberichterstattung des Bundes.