Hygiene in der Zahnarztpraxis durch Händedesinfektion

wasser-waschbecken-behandlungsraum

Ein Waschbecken gehört in jeden Behandlungsraum. Vorschriftsmäßig wäscht und desinfiziert sich das Personal einer Zahnarztpraxis vor jeder Behandlung die Hände.
Die Händehygiene ist für einen Zahnarzt eine der wichtigsten Maßnahmen zur Infektionsprävention, da Keime, Viren und Bakterien häufig über Hautkontakt übertragen werden.

Das Waschbecken im Behandlungsraum muss daher die vorgeschriebene Hygieneausstattung aufweisen. In einem Hygieneplan der Zahnarztpraxis werden die regelmäßigen Maßnahmen zur Erhaltung der Hygiene dokumentiert.

Hygienische Vorschriften für das Waschbecken im Behandlungsraum

Das Waschbecken im Behandlungsraum muss vorschriftsmäßig ausgestattet sein:

➥ Seifen-, Einweghandtuch- und Desinfektionsmittelspender mit Einwegflaschen gehören ebenso dazu wie ein Sammelbehälter für die gebrauchten Papiertücher.1

➥ Absolut zu vermeiden sind Seifenstücke, Textilhandtücher oder Händetrockner am Waschbecken im Behandlungsraum, da die Gefahr einer Keimbesiedelung zu hoch ist.

Das Mobiliar muss aus glatten, desinfizierbaren Oberflächen bestehen, um eine einwandfreie Hygiene in der Zahnarztpraxis erreichen zu können. Das Waschbecken im Behandlungsraum sollte keinesfalls für Flüssigabfälle genutzt werden. Außerdem muss dieser Bereich regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden.


GUT ZU WISSEN: Der Austausch der Armaturen am Waschbecken im Behandlungsraum wird dem Zahnarzt nicht explizit vorgeschrieben, jedoch sollte der Perlator von Zeit zu Zeit gründlich gereinigt oder erneuert werden.


Eine regelmäßige Wasseranalyse (3-4 Mal im Jahr) kann die stille Gefahr aus der Leitung frühzeitig lokalisieren.

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Ein Waschbecken gehört in jeden Behandlungsraum. Vorschriftsmäßig wäscht und desinfiziert sich das Personal einer Zahnarztpraxis vor jeder Behandlung die Hände.
Die Händehygiene ist für einen Zahnarzt eine der wichtigsten Maßnahmen zur Infektionsprävention, da Keime, Viren und Bakterien häufig über Hautkontakt übertragen werden.

Das Waschbecken im Behandlungsraum muss daher die vorgeschriebene Hygieneausstattung aufweisen. In einem Hygieneplan der Zahnarztpraxis werden die regelmäßigen Maßnahmen zur Erhaltung der Hygiene dokumentiert.

Hygienische Vorschriften für das Waschbecken im Behandlungsraum

Das Waschbecken im Behandlungsraum muss vorschriftsmäßig ausgestattet sein:

➥ Seifen-, Einweghandtuch- und Desinfektionsmittelspender mit Einwegflaschen gehören ebenso dazu wie ein Sammelbehälter für die gebrauchten Papiertücher.1

➥ Absolut zu vermeiden sind Seifenstücke, Textilhandtücher oder Händetrockner am Waschbecken im Behandlungsraum, da die Gefahr einer Keimbesiedelung zu hoch ist.

Das Mobiliar muss aus glatten, desinfizierbaren Oberflächen bestehen, um eine einwandfreie Hygiene in der Zahnarztpraxis erreichen zu können. Das Waschbecken im Behandlungsraum sollte keinesfalls für Flüssigabfälle genutzt werden. Außerdem muss dieser Bereich regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden.


GUT ZU WISSEN: Der Austausch der Armaturen am Waschbecken im Behandlungsraum wird dem Zahnarzt nicht explizit vorgeschrieben, jedoch sollte der Perlator von Zeit zu Zeit gründlich gereinigt oder erneuert werden.


Eine regelmäßige Wasseranalyse (3-4 Mal im Jahr) kann die stille Gefahr aus der Leitung frühzeitig lokalisieren.

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Welche Probleme können sich für die Hygiene in der Zahnarztpraxis ergeben?

Für die Hygiene in der Zahnarztpraxis spielen nicht nur die Keime und Bakterien eine Rolle, die durch Blut, Speichel und andere Sekrete des Patienten entstehen können. In jedem Fall gilt es, solche Verschmutzungen am Waschbecken im Behandlungsraum unverzüglich zu entfernen.
Doch auch ein altes Leitungsrohrsystem mit Totsträngen im Haus bietet hervorragende Lebensbedingungen für Keime. Vor allem Stagnationswasser sollte in jedem Fall vermieden werden.


WICHTIG ZU WISSEN: Das regelmäßige Durchspülen aller Leitungen in einer Zahnarztpraxis ist von zentraler Bedeutung, um die Entstehung von Biofilmen in den Leitungsrohren zu verhindern.


Vor dem Einzug in die Praxis sollte ein Zahnarzt die Notwendigkeit einer Sanierung der hauseigenen Leitungsrohre in Betracht ziehen, wenn es sich um ein veraltetes Rohrsystem handelt.

Quellen:
1Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg: Hygienegerechte Ausstattung der Arztpraxis.