Wie wird die Gesamtkeimzahl im Wasser der Zahnarztpraxis bestimmt?
Um eine ausreichend hohe Qualität des Wassers in der Zahnarztpraxis sicherzustellen, empfiehlt das Robert Koch-Institut die jährliche Durchführung einer Wasseruntersuchung im Labor, in der auch die Bestimmung der Gesamtkeimzahl miterfasst ist. Im Labor wird die Gesamtkeimzahl bestimmt, indem 1 ml Wasser auf einen Agar-Nährmedium gegeben und anschließend bei zwei unterschiedlichen Temperaturen (22° und 36°C) bebrütet wird.
➥ Mit der Bebrütung bei 22°C werden Keime bevorzugt, die frei in der Umwelt leben.
➥ Mit der Bebrütung bei 36°C wird die Körpertemperatur warmblütiger Tiere simuliert und somit die Keime, die in deren Fäkalien im Darm vorkommen, bevorzugt.
Bei diesem Verfahren handelt es sich um eine Konventionsmethode. Anders als der Name vermuten lässt, kann bei dieser allgemeingebräuchlichen Methode nur ein Teil der im Trinkwasser befindlichen Keime nachgewiesen werden. Dies geschieht ungeachtet der Art dieser Keime.
Unter wesentlicher Mitarbeit von Robert Koch stellte man bereits Ende des 19. Jahrhunderts fest, dass bei einer Gesamtkeimzahl unter 100 KBE/ml Wasser für den Menschen kein Infektionsrisiko zu erwarten ist. Dies hat noch heute Gültigkeit, weswegen dieser Wert nach wie vor einer hygienischen Beurteilung des Trinkwassers in der Zahnarztpraxis zugrunde gelegt wird.