Wassertest in der Zahnarztpraxis besonders wichtig
In einer Zahnarztpraxis kommt Leitungswasser bei zahnärztlichen Behandlungen unter anderem in Kontakt mit offenen Wunden. Das Personal einer Zahnarztpraxis muss daher insbesondere die mikrobiologischen Parameter gemäß Trinkwasserverordnung einhalten.
Hier kommt es auf die Gesamtkeimzahl, Legionellen, coliforme Keime, E. coli und Pseudomonas aeruginosa an. Bei der mikrobiologischen Untersuchung wird die Koloniezahl bei 22°C und 36 °C und das Vorhandensein von Legionellen überprüft. In der Regel sollte bei einer gut gewarteten Dentaleinheit eine Koloniezahl von 100 je ml nicht überschritten werden.
Empfehlungen zum Wassertest in einer Zahnarztpraxis
Die Schläuche und wasserführenden Leitungen in einer Zahnarztpraxis sollten regelmäßig gewartet, gespült und desinfiziert werden, da sie sonst einen optimalen Lebensraum für krankheitserregende Keime bieten.
Das Robert Koch-Institut empfiehlt für eine Zahnarztpraxis die regelmäßige Durchführung eines Wassertests gemäß Trinkwasserverordnung mindestens einmal im Jahr.
Der Inhaber einer Zahnarztpraxis, der auf Nummer sicher gehen will, verkürzt diese Abstände und lässt den Wassertest bei allen Entnahmestellen öfter durchführen. Je früher eine Kontamination des Wassers erkannt wird, desto schneller kann diese beseitigt und ein eventueller Schaden eingegrenzt werden.