Vorschriften zur Hygiene in der Zahnarztpraxis

Ob im Krankenhaus, in der Arztpraxis oder der Zahnarztpraxis – überall gibt es bestimmte Hygienevorschriften, die eingehalten werden müssen, um die Gesundheit der Patienten und des Personals dauerhaft zu schützen. 

hygienevortschriften-fuer-zahnaerzte

Fakt ist jedoch auch, dass ein absoluter Schutz vor Infektionen niemals erreicht werden kann, auch wenn die hygienischen Anforderungen äußerst gewissenhaft erfüllt werden.

Eine hygienisch saubere Praxis trägt dabei nicht nur zum Wohlfühlen der Patienten und des Personals bei, sie bildet in erster Linie die Vertrauensbasis für eine erstklassige medizinische Versorgung.

Somit ist die Sauberkeit und die Einhaltung der Hygienevorschriften das Aushängeschild des Zahnarztes. Dennoch gibt es in Deutschland kein einheitliches Hygienerecht. Zahlreiche Verordnungen, Gesetze und Vorschriften stellen jedoch Anforderungen auf, die an eine Zahnarztpraxis gestellt werden.


GUT ZU WISSEN: Die Untere Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) trägt die Verantwortung für die Überwachung der Zahnarztpraxen und deren Einhaltung der Hygienevorschriften nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG).


In den letzten Jahren sind diese Hygienevorschriften für eine Zahnarztpraxis immer strenger geworden. Das bedeutet für den Zahnarzt nicht nur einen finanziellen, sondern vor allem auch einen dokumentarischen Mehraufwand.

Wenn Hygienevorschriften nicht eingehalten werden

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat im April 2006 eine allgemein gültige Empfehlung herausgebracht, um den hygienischen Standard in einer Zahnarztpraxis sicherzustellen. Diese Hygienevorschriften werden von der Bundeszahnärztekammer der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.1 Wer diesen Empfehlungen nicht folgt, muss im Ernstfall beweisen, dass die individuell durchgeführten Schutzmaßnahmen den gleichen Zweck erfüllt.

dentalwasseranalysen-zahnarztpraxis

Die RKI-Empfehlung beinhaltet unter anderem infektionspräventive Maßnahmen sowohl am Patienten als auch am Personal. Die Aufbereitung der medizinischen Produkte wird ebenso berücksichtigt, wie das Waschen der Berufskleidung, die Reinigung, Sterilisation und Desinfektion der Dentalinstrumente sowie der wasserführenden Systeme und nicht zuletzt auch die baulichen Anforderungen an eine Zahnarztpraxis.

Alle Bereiche wurden unter Berücksichtigung rechtlicher Rahmenbedingungen und gesetzlicher Grundlagen in diesen Hygienevorschriften erarbeitet.


WICHTIG ZU WISSEN: Normalerweise kann das Gesundheitsamt eine Überprüfung einer Zahnarztpraxis einmal jährlich durchführen. Für häufigere Prüfungen bedarf es in der Regel einer Patientenbeschwerde.


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Vorschriften zur Hygiene in der Zahnarztpraxis

Ob im Krankenhaus, in der Arztpraxis oder der Zahnarztpraxis – überall gibt es bestimmte Hygienevorschriften, die eingehalten werden müssen, um die Gesundheit der Patienten und des Personals dauerhaft zu schützen. 

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Fakt ist jedoch auch, dass ein absoluter Schutz vor Infektionen niemals erreicht werden kann, auch wenn die hygienischen Anforderungen äußerst gewissenhaft erfüllt werden.

Eine hygienisch saubere Praxis trägt dabei nicht nur zum Wohlfühlen der Patienten und des Personals bei, sie bildet in erster Linie die Vertrauensbasis für eine erstklassige medizinische Versorgung.

Somit ist die Sauberkeit und die Einhaltung der Hygienevorschriften das Aushängeschild des Zahnarztes. Dennoch gibt es in Deutschland kein einheitliches Hygienerecht. Zahlreiche Verordnungen, Gesetze und Vorschriften stellen jedoch Anforderungen auf, die an eine Zahnarztpraxis gestellt werden.


GUT ZU WISSEN: Die Untere Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) trägt die Verantwortung für die Überwachung der Zahnarztpraxen und deren Einhaltung der Hygienevorschriften nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG).


In den letzten Jahren sind diese Hygienevorschriften für eine Zahnarztpraxis immer strenger geworden. Das bedeutet für den Zahnarzt nicht nur einen finanziellen, sondern vor allem auch einen dokumentarischen Mehraufwand.

Wenn Hygienevorschriften nicht eingehalten werden

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat im April 2006 eine allgemein gültige Empfehlung herausgebracht, um den hygienischen Standard in einer Zahnarztpraxis sicherzustellen. Diese Hygienevorschriften werden von der Bundeszahnärztekammer der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.1 Wer diesen Empfehlungen nicht folgt, muss im Ernstfall beweisen, dass die individuell durchgeführten Schutzmaßnahmen den gleichen Zweck erfüllt.

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Die RKI-Empfehlung beinhaltet unter anderem infektionspräventive Maßnahmen sowohl am Patienten als auch am Personal. Die Aufbereitung der medizinischen Produkte wird ebenso berücksichtigt, wie das Waschen der Berufskleidung, die Reinigung, Sterilisation und Desinfektion der Dentalinstrumente sowie der wasserführenden Systeme und nicht zuletzt auch die baulichen Anforderungen an eine Zahnarztpraxis.

Alle Bereiche wurden unter Berücksichtigung rechtlicher Rahmenbedingungen und gesetzlicher Grundlagen in diesen Hygienevorschriften erarbeitet.


WICHTIG ZU WISSEN: Normalerweise kann das Gesundheitsamt eine Überprüfung einer Zahnarztpraxis einmal jährlich durchführen. Für häufigere Prüfungen bedarf es in der Regel einer Patientenbeschwerde.


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RKI Wassertest Plus Wasserhygiene Test (RKI Plus)
Der "RKI Plus" Wasserhygiene Test ist auf die Parameter abgestimmt, die das Institut vorgibt – die Gesamtkeimzahl bei 36°C, Legionellen – und untersucht zusätzlich noch Pseudomonas aeruginosa. Das Robert Koch-Institut (RKI) macht in...
79,00 €
Wassertest nach RKI Wassertest nach RKI
Bei diesem Wassertest werden die Gesamtkeimzahl bei 36°C und Legionellen untersucht. Diese Parameter sollen laut RKI mindestens einmal jährlich an allen Dentaleinheiten in der Praxis untersucht werden. Dieser Wassertest nach RKI ist auf...
64,90 €

Infektionsprävention in der Zahnheilkunde

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Die Einhaltung bestimmter Verhaltensmaßnahmen und die vorschriftsmäßige Reinigung und Desinfektion der Dentalinstrumente gehören mit zu den Hygienevorschriften einer Zahnarztpraxis. Welche Empfehlungen gibt das Robert Koch-Institut speziell zur Infektionsprävention in der Zahnheilkunde?

Klicken Sie hier für weitere Informationen zur Infektionsprävention in der Zahnheilkunde


Infektionsschutzgesetz in der Zahnarztpraxis

hygiene-zahnarztpraxis-infektionsschutzgesetzDas Infektionsschutzgesetz gibt Rechtsvorschriften zum Gesundheitsschutz aller Personen vor. Im § 36 des Infektionsschutzgesetzes wird das allgemeine Hygienemanagement geregelt. Welche Bedingungen werden an die Praxisausstattung gestellt? Welche Maßnahmen müssen in einer Zahnarztpraxis durchgeführt werden?

Lesen Sie hier mehr zum Infektionsschutzgesetz in der Zahnarztpraxis


Trinkwasserverordnung in der Zahnarztpraxis

hygiene-zahnarztpraxis-trinkwasserverordnungIn der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) werden sämtliche chemischen und mikrobiologischen Grenzwerte festgesetzt, die eine ausgezeichnete Trinkwasserqualität garantieren. Inwiefern spielen einzelne Parameter für die Hygienevorschriften in der Zahnarztpraxis eine Rolle?

Weitere Informationen zur Trinkwasserverordnung in der Zahnarztpraxis finden Sie hier


Anforderung an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten

hygiene-zahnarztpraxis-medizinprodukteZum Erhalt der Gesundheit von Patienten und Personal machen Hygienevorschriften in der Zahnarztpraxis Sinn. Doch welche Richtlinien gibt es genau? Wie erhält man die Gewissheit, dass die Wasserqualität in der Zahnarztpraxis auch tatsächlich den Hygienevorschriften entspricht?

Weiteres zu den Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten finden Sie hier

 

Quellen:
1Mitteilung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut: Infektionsprävention in der Zahnheilkunde - Anforderungen an die Hygiene.